Mobilitätsgarantie

Klarstellung zu Garantiebedingungen

Liebe Kia-Fahrer,

Ihre Zufriedenheit mit dem Fahrzeug steht für uns an erster Stelle. Damit die Freude an Ihrem Fahrzeug auch von langer Dauer ist, hat KIA Ihnen im Serviceheft Ihres Fahrzeugs Empfehlungen zum Service und der Wartung Ihres Fahrzeugs an die Hand gegeben und zugleich die Bedingungen für die Geltung der Garantie beschrieben.

Wie wir feststellen mussten, können einige Formulierungen in dem Serviceheft, insbesondere bezüglich der Garantiebedingungen, missverständlich aufgefasst werden. Deshalb ist es uns wichtig, nachfolgend diesen möglichen Missverständnissen vorzugreifen und Ihnen gegenüber die richtige Bedeutung klar zu stellen.

Die Formulierung im Serviceheft

„Die KIA-Mobilitätsgarantie besteht nur dann, wenn zur Instandsetzung nur Original-Ersatzteile verwendet wurden;

könnte den Eindruck hervorrufen, dass Ihre Garantieansprüche erlöschen, sofern Sie keine Original-KIA-Ersatzteile verwenden. Dies ist selbstverständlich nicht der Fall. Ihre Garantieansprüche bleiben auch bestehen, sofern Sie keine KIA-Originalersatzteile verwenden, sofern die Ersatzteile der Qualität von KIA-Ersatzteilen entsprechen.

Ebenfalls missverständlich könnte die Formulierung sein, dass „Bedingung für die Anerkennung der KIA-Mobilitätsgarantie die Vorlage des vollständigen ausgefüllten Garantie- und Serviceheftes, welches die Bestätigung der autorisierten KIA-Vertragshändler oder KIA-Servicepartner über die vorgeschriebenen Wartungsarbeiten enthalten muss“, sei. Dies ist ebenfalls nicht zutreffend und eine solche Vorgehensweise wurde weder durch unser Haus praktiziert noch sollte dies durch autorisierte KIA-Händler und KIA-Servicepartner praktiziert worden sein. Korrekt ist, dass im Fall einer Garantieleistung aus dieser Garantie die Wartungs- und Inspektionsarbeiten nach Herstellervorgabe durchgeführt worden sein müssen. Dies bezieht sich auf die Einhaltung des Zeit- bzw. Entfernungsintervalls und den Umfang der Wartungsarbeiten. Es ist nicht relevant, von wem diese Arbeiten ausgeführt wurden, sofern diese nach Vorgaben des Herstellers ausgeführt worden sind.

Diese beiden Formulierungen finden Sie in Ihrem Serviceheft unter dem Kapitel „Besondere Bestimmungen und Ausschlüsse“.

Eine weitere und letzte Klarstellung möchten wir im Hinblick auf die Formulierung

„Nur bei Originalersatzteilen und Zubehör können Sie davon ausgehen, dass die Sicherheit und Zuverlässigkeit eines KIA Fahrzeuges nicht beeinträchtigt werden“

vornehmen. Selbstverständlich empfehlen wir Ihnen KIA-Originalersatzteile und Originalzubehör, jedoch möchten wir nicht den Eindruck erwecken, dass Ersatzteile und Zubehör, die bei freien Händlern und Werkstätten erhältlich sind und von diesen verwendet werden, grundsätzlich geeignet sind, die Sicherheit und/oder Zuverlässigkeit Ihres Fahrzeugs zu beeinträchtigen.

Wir sind sicher, dass Sie bei regelmäßiger und vorschriftsmäßiger Pflege lange Freude an Ihrem Fahrzeug haben werden. Sollte ein Garantiefall eintreten, können Sie sich selbstverständlich in jedem Fall vertrauensvoll an uns wenden.

Sofern gewünscht, können Sie Ihr Garantie- und Serviceheft bei Ihrem nächsten Service- oder Wartungsbesuch beim KIA-Servicepartner Ihres Vertrauens oder bei sonstiger Gelegenheit durch Aufkleben eines entsprechenden Aufklebers klarstellen bzw. aktualisieren lassen. Unsere KIA-Servicepartner freuen sich auf Ihren Besuch!

Sollten Sie in diesem Kontext spezifische Fragen haben, dann steht Ihnen unsere Infoline unter 0800-7773044* jederzeit gerne zur Verfügung.

* Kostenfrei aus dem deutschen Festnetz der Telekom GmbH, Mobilfunkpreise ggf. abweichend.